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Wohnanlage Düsseldorf-Wittlaer

Auf einem als schwer bebaubar geltenden Grundstück am Rande eines Neubaugebietes in Düsseldorf-Wittlaer sollte ein Wohngebäude entstehen, das die Gegebenheiten aus der abschüssigen Straßenlage, dem schmalen, langgestreckten Grundstückzuschnitt und der hanglagigen Topographie verarbeitet.

Entstanden ist ein Baukörper, der insgesamt 10 Eigentumswohnungen über einem Tiefgaragengeschoss beherbergt. Dabei gliedert sich der Baukörper in fünf gleiche "Reihenhäuser", die jeweils zwei Wohneinheiten aufnehmen. Diese beiden Wohnheiten sind übereinander angeordnet. Ein jeweils eigener Zugang ergibt sich für beide Wohneinheiten aus einem gemeinsamen Flurbereich und die im "Reihenhaus" quer eingestellte und die Wohneinheiten trennende Stahlbetontreppe. Somit ist die "Gemeinschaftsfläche" beider Wohneinheiten eines Reihenhauses auf nur ca. 2 qm Eingangsflur beschränkt.
Alle Wohnungen verfügen über mehrere Balkone oder über einen Balkon und einen Garten mit Terrasse. Dieser befindet sich auf der extensiv begrünten Tiefgaragendecke und strukturiert durch außenliegende Abstellräume - verbunden mit den Terrassentrennwänden - die Terrassenflächen untereinander. Die oberste Wohnebene besitzt durch das zurückspringende Dachgeschoss zudem zur Straßenseite eine weitere Dachloggia mit separatem Abstellraum; dieser zinkblechbekleidete Kubus unterbricht und trennt die Dachloggiaflächen untereinander und gliedert hierdurch stringent die Straßenfassade.

Die straßenseitigen Räume des Sockelgeschosses liegen bereits unterhalb des Straßenniveaus und belichten sich über eine Abgrabung, über die als Zugang zum jeweiligen "Reihenhaus" eine Stahlbrücke führt.

Die untere Wohneinheit besitzt auf Tiefgaragenniveau einen aus der Wohnung zugänglichen Kellerbereich und den unmittelbaren Zugang zum eigenen PKW-Stellplatz innerhalb der Tiefgaragenfläche. Die obere Wohneinheit hat ihren Kellerraum ebenfalls in der Tiefgaragenfläche. Die Verbindung von der Tiefgarage zur oberen Wohnung erfolgt über einen fußläufigen Weg aus der Tiefgarage, über eine Freitreppe bis zur "Reihenhaus"-Haustüre. Beide Wohnparteien pro "Reihenhaus" agieren somit möglichst ungestört und unabhängig voneinander.