Diese entsprechen der Abstandsregelung der zur Bauantragstellung gültigen Landesbauordnung NRW 2000, insbesondere dem § 6 "Schmalseitenprivileg", das eine um die Hälfte reduzierte, aber mind. 3,0 m bemessende Abstandfläche für Bauwerkabschnittlängen < 16 m erlaubte.
Folgerichtig wurde ein gegliederter Baukörper entwickelt, dessen in der Gebäudetiefe und -höhe verstaffelte Geschossigkeit die daraus optimierte Gebäudekubatur effektiv berücksichtigt, um das größtmögliche Bauvolumen und somit die maximale Wohnfläche auf diesem Baugrundstück zu erzielen.
Zur Unterbringung der erforderlichen PKW-Stellplätze wurde eine Tiefgarage unter dem Gebäude geschaffen sowie drei ebenerdige, vom Straßenraum aus unmittelbar anfahrbare PKW-Garagen in den Baukörper integriert, da das nahezu komplett überbaute Grundstück keine Freifläche für weitere PKW-Stellplatzflächen bot.
Das längsgerichtete Gebäude verfügt über zwei Treppenhäuser, die im Untergeschoß mittels einer Flurverbindung verknüpft sind, so dass die wohnungszugehörigen Kellerräume, die Waschküche, die Haustechnikräume und vor allem der Zugang zur Tiefgarage von beiden Treppenhäusern und somit von allen Wohneinheiten gebäudeintern erreichbar sind - ausgenommen von der über den seitlichen Bauwich erschlossenenen Erdgeschosswohnung, die keinen Anschluss an ein Treppenhaus besitzt. Diese Wohnung verfügt neben einem separaten Wohnungszugang daher über eine der im Erdgeschoss untergebrachten PKW-Garagen, sowie über einen innerhalb der Wohnung untergebrachten Abstellraum (Kellerersatzraum) nebst Waschmaschinen- und Wäschetrocknerplatz.
Gemäß den Bestimmungen der LBO NRW 2000 sind vier der Wohnungen des Mehrfamilienwohnhauses barrierefrei konzipiert und über eine Aufzuganlage auch barrierefrei erreichbar. Der Aufzug reicht bis in das Kellergeschoss, so dass die Anbindung der Tiefgrage mit zwei behindertengerechten PKW-Stellplätzen ebenfalls barrierefrei möglich ist.
Die in verschiedenen Größen konzipierten Wohnungen verteilen sich in individuellem Zuschnitt gemäß des in Bauhöhe und Bautiefe reduzierten Gebäudevolumens innerhalb der drei oberirdischen Geschossebenen.
Im Erdgeschoss sind neben zwei Wohneinheiten drei vom Straßenraum aus anfahrbare PKW-Garagen sowie ein von der Durchfahrt durch das Gebäude zur rückwärtigen Tiefgaragenabfahrt erreichbarer Müllgefäßraum untergebracht.
Im ersten Obergeschoss sind vier Wohneinheiten und im zweiten Obergeschoss sind zwei Wohneinheiten angeordnet. Die Etagenwohnungen verfügen über jeweilige zur Straßenfront und somit nach Südwest ausgerichtete Loggia-Balkone bzw. eine der beiden im Staffelgeschoss des zweiten Obergeschosses untergebrachten Wohnungen weist eine teilweise überdachte Dachterrassenfläche aus.
Das flachdachgedeckte Staffelgeschoss springt partiell gegenüber den Gebäudefluchten aufgrund der baurechtlich erforderlichen Abstände zu den Grundstückgrenzen und zugunsten einer die Dachterrasse umschließenden, großflächigen, extensiven Dachbegrünung zurück.
Der südliche Gebäudeteil bildet dagegen eine oberhalb des erdgeschossigen Sockelgeschosses aufgesetzte und um 40 cm vorkragende Bauform aus, gegen die das mit einem Kragdach versehene Staffelgeschoss gegenstößt.
Durch die reduzierte, kubische Ausformung und das von einem anthrazitfarbenen Attikaband umschlossene, auskragende Flachdach entspricht der Baukörper einem unprätentiösen, klassisch-modernen Architekturstil.
Das ursprünglich mit einer Klinkermauerwerkfassade sowie zwecks Fassadengliederung mit einer Plattenbekleidung des auskragenden Baukörpers projektierte Bauwerk (siehe Perspektivzeichnungen) wurde aufgrund der gewünschten Baukostenreduzierung dann lediglich mit einem Wärmedämmverbundfassadensystem ausgestattet; hierbei erhielt die auskragende Bauform zur baukörperhaften Betonung straßenseitig zumindest eine hellgraue Fassadenfarbgestaltung.